Der Fisch. Der Platz. Die Regel.
Die gesetzlichen Vorgaben und die Bedingungen der Gastkarte gehören zur Angeltechnik dazu. Sie schützen Fischbestand, Gewässer und die Möglichkeit, diese Strecke auch künftig zu befischen.
NRW-Recht: Für Karpfen gilt nach der aktuell veröffentlichten Landesfischereiverordnung keine allgemeine Schonzeit; das Mindestmaß beträgt 35 cm. Lokale Bestimmungen können strenger sein und sind maßgeblich.
Ist Nachtangeln erlaubt?
Nachtangeln darf nicht automatisch vorausgesetzt werden. Prüfe die aktuelle Gastkarte, Vereinsbestimmungen und örtliche Hinweise oder frage direkt beim SFV Witten beziehungsweise beim Kartenaussteller nach. Am Harkortsee gilt für Gastangler ausdrücklich: eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang.
Was muss ich mitführen?
Den gültigen Fischereischein, den Erlaubnisschein beziehungsweise die Gastkarte für die befischte Strecke sowie – je nach Aussteller – einen Lichtbildausweis. Dazu die Gewässerkarte mit Sperrzonen und die aktuellen Regeln der Gastkarte. Wer Fische entnimmt, hält sich an Mindestmaße, Entnahmeregeln und waidgerechte Versorgung.
Wie verhalte ich mich in Ruhezonen?
Fisch-Ruhezonen sind tabu – sie dürfen weder vom Ufer aus beangelt werden noch darf „hinein“ geworfen oder gefüttert werden. Beschilderung und Gewässerkarte sind verbindlich; im Zweifel Abstand halten und einen anderen Uferabschnitt wählen.
Wo darf ich als Gastangler an der Ruhr in Witten angeln?
Vom Einlauf Mühlengraben bis zur Nachtigallbrücke / Ruhrdeich, mit Erweiterung von der Herbeder Straße über die Insel bis zum Oelbach / Kemnader See. Zwischen Herbeder Brücke und A43 beidseitig. Maßgeblich ist immer die aktuelle Gewässerkarte des SFV Witten.